April 18, 2024

Es wird Zeit für Nürnberg 2.0: Pharma-Profitpsychopathen wollen für neue Gen-Giftspritzen klinische Studien umgehen

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Pfizer und Moderna haben auf Betreiben der FDA einen Plan ausgeheckt. Der Plan nennt sich „The Future Framework“ und zielt darauf ab, klinische Studien […]

Den ganzen Artikel hier lesen: Nächstes Attentat auf die Gesundheit: Pfizer und Moderna wollen automatische Genehmigung für veränderte Covid-Impfstoffe

Auszug:

„Dr. Toby Rogers im Video unten: ‚Wenn das Gesetz am 29. Juni in Kraft tritt, werden wir keinerlei Daten haben. Wir werden ein paar Informationen aus Reagenzglasstudien haben, ein paar Informationen aus Mäusestudien, aber wir werden überhaupt keine Daten über Menschen haben. Das ist ein Albtraum!

Das Future Framework ist eine existenzielle Bedrohung für die Zukunft der Vereinigten Staaten, und die FDA hat ihren Verstand verloren und muss gestoppt werden.

Das Konzept der ‚Bio-Similars‘ ist jedoch in Europa wohlbekannt und wird für die so genannten Generika angewendet. Wenn der Wirkstoff identisch ist, so kann eine verkürzte Überprüfung zur Genehmigung führen. Dabei kann jedoch der Prozess der Produktion sowie die Zuschlagstoffe völlig unterschiedlich sein. Und damit kann sich Wirkung und Nebenwirkung drastisch verändern. Dagegen hat sich die FDA bisher gewehrt, will nun aber offenbar einen Turboprozess ermöglichen.“


Meine Anmerkung: Die Verantwortlichen gehören vor ein Tribuna im Stile von Nürnberg 2.0 gestellt und lebenslang weggesperrt. Es reicht. Das Maß ist übervoll. Schon bei den bisherigen Covid-„Imfpstoffen“ wurde die übliche Entwicklungs- und Studienzeit für Impfstoffe nicht nur drastisch verkürzt, auch wurden in manchen Studien Daten manipuliert und das Ergebnis mithilfe statistischer Tricks gefälscht.

Das ist unethisch und inakzeptabel.

Um etwas deutlicher zu werden: Wer glaubt, er könne ganzen Bevölkerungen – es geht um Menschen – unter Umgehung klinischer Studien einfach weitestgehend unerprobte oder zumindest nur schlecht überprüfte Stoffe injizieren, ist ein kranker Irrer und eine Bedrohung für andere Menschen.

Und nun stellen Sie sich vor – entsprechende Pläne wurden vom Corona-Unrechtsregime in Berlin ja bereits ausgearbeitet – in der Herbst/Wintersaison würde man die Menschen dieses Landes aufgrund von „Notstandgesetzen“, basierend auf wieder mal „steigenden“ (gefälschten) Fallzahlen, dazu zwingen, sich solchen Dreck zu spritzen. Von dem niemand genau sagen kann, was genau die Stoffe eigentlich enthalten (denn wie der Artikel richtig feststellt wird, können die Produktionsprozesse und Zusatzstoffe, also die „Adjuvantien“, ja verändert worden sein) und die allein aufgrund ihrer – eine äußerst schwammige Beschreibung – „biologischen Ähnlichkeit“ ohne gründliche klinische Überprüfung einfach zugelassen werden sollen.

Diese ganze Schweinerei verstößt eindeutig gegen den Nürnberger Kodex. Hier nochmal der Text in ganzer Länge (Hervorhebungen und einige Anmerkungen durch mich):


Der Nürnberger Kodex (1947)

1. Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass die
betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in
der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder
irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges
, von ihrem Urteilsvermögen
Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen
und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese
letzte Bedingung macht es notwendig, dass der Versuchsperson vor der Einholung ihrer
Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die
Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und
Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person,
welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der
Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt
.
Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere
weitergegeben werden kann.


Anmerkung: Es dürfte offensichtlich sein, warum ich diese Hervorhebungen vorgenommen habe: Weil im Rahmen des bisherigen Verlaufes der Plandemie mit den im 1. Artikel genannten unlauteren Methoden gearbeitet wurde. Statistiken wurden massiv gefälscht/manipuliert; die Öffentlichkeit wurde über die genaue Funktionsweise des PCR-Tests nicht aufgeklärt; es gab zahlreiche Gegenstimmen, die immer wieder darauf hingewiesen haben, daß bei der Durchführung dieser Tests bestimmte Regeln einzuhalten sind, die zur künstlichen Aufblähung der Zahlen bewußt gebrochen wurden, um die hinter der Plandemie stehende Agenda des „Großen Reset“ bzw. des „Build Back Better“ über die Köpfe der Menschen hinweg durchsetzen zu können; der Erfinder bzw. Entwickler des PCR-Tests selbst, Kary Mullis, hat die falsche Anwedung des RT-PCR-Tests immer wieder moniert; das Corona-Unrechtsregime in Berlin hat nicht, wie es eigentlich gefordert wird, nach „bestem Wissen und Gewissen“ gehandelt und sich z.B. unterschiedliche Meinungen aus der Fachwelt eingeholt, sondern stets nur dieselben (gekauften und hochkorrupten) „Experten“ als Berater hinzugezogen; Gegenstimmen wurden von der willfährigen Komplizenpresse in krimineller Weise schlicht ignoriert oder verleumdet, obwohl dies gegen sämtliche Tugenden des Kernprinzipien des Journalismus verstößt; zahllose Kinder wurden durch den unerbittlichen, menschenverachtenden Psychoterror der „Fallzahlen“, „Inzidenzen“ usw. bereits psychisch traumatisiert und deformiert; viele Menschen haben deshalb Angststörungen und Depressionen entwickelt; auch Sinn und Zweck des Maskentragens ist wiederholt von Medizinern und anderen Wissenschaftlern in Frage gestellt worden.

Dennoch haben Politik und Komplizenpresse solche anderslautenden Meinungen vollständig übergangen. Das ist unentschuldbar und bedarf einer strengen strafrechtlichen Aufarbeitung. Zurück zum Kodex:


2. Der Versuch muss so gestaltet sein, dass fruchtbare Ergebnisse für das Wohl der Gesellschaft
zu erwarten sind, welche nicht durch andere Forschungsmittel oder Methoden zu erlangen sind.
Er darf seiner Natur nach nicht willkürlich oder überflüssig sein.


Anmerkung: Die Impfstoffe sind aufgrund ihrer extrem kurzen Entwicklungs- und klinischen Studienzeit experimentelle Medikamente. Zur Zeit häufen sich die Meldungen über Nebenwirkungen bis hin zu schweren Impfschäden. Aufgrund der Art der Durchführung dieses Impf-Experiments an der Bevölkerung war alles andere als klar, ob die Ergebnisse tatsächlich „für das Wohl der Gesellschaft“ sorgen werden. Dies war den verantwortlichen Politrickbetrügern jedoch herzlich egal und ist nachweislich weder in medizinischer noch – mit Blick auf die verhängten Maßnahmen wie z.B. Lockdowns – wirtschaftlicher Hinsicht der Fall. Mehr noch: Wie interessierte Leser auf meiner Webseite in hunderten Artikeln hieb- und stichfest nachlesen können, handelte es sich um eine bewußte Schädigung der Volkswirtschaft im Sinne des „Großen Reset“ bzw. des „Build Back Better“ (der verlinkte Artikel wurde bereits vor zwei Jahren veröffentlicht).


3. Der Versuch ist so zu planen und auf Ergebnissen von Tierversuchen und naturkundlichem
Wissen über die Krankheit oder das Forschungsproblem aufzubauen, dass die zu erwartenden
Ergebnisse die Durchführung des Versuchs rechtfertigen werden.

4. Der Versuch ist so auszuführen, dass alles unnötige körperliche und seelische Leiden und
Schädigungen vermieden werden.

5. Kein Versuch darf durchgeführt werden, wenn von vornherein mit Fug angenommen werden
kann, dass es zum Tod oder einem dauernden Schaden führen wird, höchstens jene Versuche
ausgenommen, bei welchen der Versuchsleiter gleichzeitig als Versuchsperson dient.

6. Die Gefährdung darf niemals über jene Grenzen hinausgehen, die durch die humanitäre
Bedeutung des zu lösenden Problems vorgegeben sind.

7. Es ist für ausreichende Vorbereitung und geeignete Vorrichtungen Sorge zu tragen, um die
Versuchsperson auch vor der geringsten Möglichkeit von Verletzung, bleibendem Schaden oder
Tod zu schützen.

8. Der Versuch darf nur von wissenschaftlich qualifizierten Personen durchgeführt werden. Größte
Geschicklichkeit und Vorsicht sind auf allen Stufen des Versuchs von denjenigen zu verlangen, die
den Versuch leiten oder durchführen.


Anmerkung: Der Versuch des „Großen Reset“ – denn genau das ist es, ein Versuch oder eine Art „technokratisches Experiment“ an der Weltbevölkerung – wurde eben nicht von „qualifizierten Personen“ durchgeführt, sondern von einem Haufen politischer Marionetten und ihren größenwahnsinnigen Auftraggebern z.B. im Weltwirtschaftsforum.


9. Während des Versuches muss der Versuchsperson freigestellt bleiben, den Versuch zu
beenden, wenn sie körperlich oder psychisch einen Punkt erreicht hat, an dem ihr seine
Fortsetzung unmöglich erscheint.

10. Im Verlauf des Versuchs muss der Versuchsleiter jederzeit darauf vorbereitet sein, den
Versuch abzubrechen, wenn er auf Grund des von ihm verlangten guten Glaubens, seiner
besonderen Erfahrung und seines sorgfältigen Urteils vermuten muss, dass eine Fortsetzung des
Versuches eine Verletzung, eine bleibende Schädigung oder den Tod der Versuchsperson zur
Folge haben könnte.

PDF des „Nürnberger Kodex“ hier einsehen oder herunterladen.

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