April 25, 2024

„U.S. Right to Know“ verklagt NIH auf Dokumente über die Ursprünge von SARS-CoV-2 – U.S. Right to Know

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USRTK reichte eine Klage gegen die NIH wegen Verletzung der Bestimmungen des Gesetzes zur Informationsfreiheit über Dokumente im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Forschung ein.

Quelle: U.S. Right to Know Sues NIH for Documents about Origins of SARS-CoV-2 – U.S. Right to Know

U.S. Right to Know, eine gemeinnützige Untersuchungsgruppe für das öffentliche Gesundheitswesen, reichte heute eine Klage gegen die „National Institutes of Health“ (NIH) wegen Verletzung der Bestimmungen des Freedom of Information Act ein.

Die Klage, die beim U.S. District Court in Washington, D.C. eingereicht wurde, zielt auf Korrespondenz mit oder über Organisationen wie das „Wuhan Institute of Virology“ und das „Wuhan Center for Disease Control and Prevention“ sowie die „EcoHealth Alliance“ ab, die sich mit dem „Wuhan Institute of Virology“ zusammengetan und dieses finanziert hat.

Der heutige Rechtsstreit gegen das NIH ist ein Teil unserer Bemühungen, aufzudecken, was über die Ursprünge von SARS-CoV-2 und die Risiken von Biosicherheitslabors sowie die Gain-of-Function-Forschung bekannt ist, die darauf abzielt, die Infektiosität oder Letalität potenzieller pandemischer Krankheitserreger zu erhöhen. Seit Juli haben wir 36 staatliche, bundesstaatliche und internationale Anträge für öffentliche Aufzeichnungen zu diesen Themen gestellt.

„Die Verhinderung der nächsten Pandemie kann entscheidend davon abhängen, die Ursprünge der gegenwärtigen Pandemie zu verstehen“, sagte Gary Ruskin, Exekutivdirektor von U.S. Right to Know. „Wir wollen wissen, ob die US-amerikanische oder die chinesische Regierung oder mit ihnen verbundene Wissenschaftler Daten über den Ursprung von SARS-CoV-2 oder über die Risiken von Biosicherheitslabors und die Forschung zum Funktionsgewinn verheimlichen“.

Die NIH lehnten unseren FOIA-Antrag ab und beschlossen, „diese Aufzeichnungen gemäß Ausnahme 7(A), 5 U.S.C. § 552 und Abschnitt 5.31 (g)(l) der HHS FOIA-Vorschriften, 45 CFR Teil 5, zurückzuhalten. Die Ausnahme 7(A) erlaubt das Zurückhalten von Untersuchungsaufzeichnungen, die zu Strafverfolgungszwecken zusammengestellt wurden, wenn von eine Offenlegung vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie das Vollstreckungsverfahren stören würde“.

Weitere Informationen über unsere Untersuchung finden Sie in unserem Beitrag über “Why we are researching the origins of SARS-CoV-2, biosafety labs and GOF research” („Warum wir die Ursprünge von SARS-CoV-2, Biosicherheitslabors und die GOF-Forschung untersuchen“) und in unserer Leseliste über “What are the origins of SARS-CoV-2? What are the risks of gain-of-function research?” („Was sind die Ursprünge von SARS-CoV-2? Was sind die Risiken der Gain-of-Function-Forschung?“).

U.S. Right to Know ist eine investigative Forschungsgruppe, die sich auf die Förderung der Transparenz für die öffentliche Gesundheit konzentriert. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter usrtk.org.

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