Oktober 12, 2024

Es wird „Zeit“ für eine Massenklage wegen Volksverhetzung | ZEIT Campus

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Warum weiße Menschen sich schämen, mit ihrem Rassismus und dessen Geschichte kritisch umzugehen – dazu forscht die Kultur- und Literaturwissenschaftlerin Susan Arndt.

Quelle: Weiße Privilegien: „Weiße sind rassistisch – und weigern sich, darüber zu sprechen“ | ZEIT Campus

Die primitive, hetzerische Propaganda- und Schundpostille „Die Zeit“ verbreitet bereits seit längerer Zeit rassistische Hetze gegen Weiße. Ihnen wird pauschal und kollektiv unterstellt, allesamt „Rassisten“ zu sein. Ich habe die Schnauze von diesem menschenverachtenden, hetzerischen Treiben endgültig voll und suche nach Mitstreitern für eine Massenklage wegen Volksverhetzung gegen diesen „Neuen Stürmer“.

„§ 130
Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. eine Schrift (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren eine Schrift (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, die
a) zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
b) zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
c) die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden.“

Quelle: Strafgesetzbuch, werte Hetzer der primitiven „Zeit“, dem „Neuen Stürmer“ und „Völkischen Beobachter“ aus Hamburg.

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